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Rechtsreferendare

Alle Landgerichte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig Ausbildungsgerichte für Rechtsreferendare. Die Landgerichte sind somit Außenstellen Landesjustizprüfungsamtes. Rechtsreferendare können hier ihre Ausbildung nach dem Hochschulstudium fortsetzen. Die Einstellung der Rechtsreferendare nimmt die Verwaltungsabteilung des zuständigen Oberlandesgerichtes vor. Anträge müssen dorthin gerichtet werden. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/innen zum 01.04. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu. 

Der Ausbildungsleiter bei dem jeweiligen Landgericht begleitet die Rechtsreferendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in der ersten Ausbildungsstation (Zivilstation) den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten zu, wo sie dann in der Regel eine Einzelausbildung (höchstens zwei Rechtsreferendare pro Richter) erhalten.

Ausbildung der Rechtsreferendare beim Landgericht Mannheim

1. Allgemeines

Im juristischen Vorbereitungsdienst können beim Landgericht Mannheim derzeit pro Einstellungstermin (April und Oktober)   bis zu 40 Referendarinnen und Referendare ausgebildet werden.

Betreut werden die Referendarinnen und Referendare von der Ausbildungsleiterin, Frau VRinLG Gredner-Steigleider und von Frau JA Kolb, die in der Referendargeschäftsstelle tätig ist.

Frau Kolb ist dort Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die verwaltungstechnische Seite des Referendariats.



Sie erreichen Frau Kolb wie folgt:

0621-292 2611 (täglich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Referendar-AGS@LGMannheim.justiz.bwl.de



Frau VRinLG Gredner-Steigleider hält zu Beginn des Referendariats den Einführungslehrgang in Zivilsachen ab. Sie organisiert die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften und des Unterrichts und steht als Ansprechpartnerin für alle die Ausbildung betreffenden Fragen zur Verfügung.

Sie erreichen Frau Gredner-Steigleider wie folgt:

0621 - 292 2400

Gredner-Steigleider@lgmannheim.justiz.bwl.de

2. Zuweisung zu den Stationsausbildern

a. Pflichtstationen in Zivilsachen und in Strafsachen

Es gehört zu den Aufgaben der Ausbildungsleiterin in den ersten Monaten des Referendariats die Referendarinnen und Referendare zu den Einzelausbildern in der Zivil- und der Strafstation zuzuweisen.

In der Zivilstation werden die Referendarinnen und Referendare den Richterinnen und Richtern der Zivilkammern des Landgerichts Mannheim oder den mit Zivilsachen befassten Richterinnen und Richtern der Amtsgerichte des Bezirks zugewiesen. Zum Landgerichtsbezirk Mannheim gehören die Amtsgerichte in Mannheim, Weinheim und Schwetzingen. Zuweisungswünsche werden berücksichtigt und können überwiegend erfüllt werden.

In der Strafstation werden die Referendarinnen und Referendare überwiegend der Staatsanwaltschaft Mannheim zugewiesen. Alternativ ist eine Einzelausbildung auch bei den Strafrichterinnen und Strafrichtern des Landgerichts oder der Amtsgerichte des Bezirks möglich. Auch hier können Zuweisungswünsche meist berücksichtigt werden.

b. Pflichtstationen Rechtsanwalt I und II und Wahlstation

In den beiden Rechtsanwaltstationen und in der Wahlstation erfolgt die Zuweisung zu den Einzelausbildern durch das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Sie erreichen den zuständigen Ausbildungsleiter beim Oberlandesgericht, Herrn RiOLG Dr. Stohrer wie folgt:

0721 - 926 2074

klaus.stohrer@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de 

Sachgebietsleiterin für Referendarangelegenheiten beim Oberlandesgericht Karlsruhe ist Frau Sorg , die Sie wie folgt erreichen:

0721 - 926 3488

Sorg@OLGKarlsruhe.justiz.bwl.de


c. Pflichtstation Verwaltung

In der Verwaltungsstation werden die Referendare den Einzelausbildern durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zugewiesen.

Zuständig ist hier Frau Regierungsdirektorin Corinna Bossert, die Sie wie folgt erreichen:

0721 - 926 7762

Corinna.Bossert@rpk.bwl.de



Daneben ist beim Regierungspräsidium für Referendarangelegenheiten Frau Clarissa Ernstberger zuständig. Sie ist erreichbar wie folgt:



0721 - 926 4715

Clarissa.Ernstberger@rpk.bwl.de


3. Arbeitsgemeinschaften / Bibliothek

Die die praktische Ausbildung begleitenden Einführungslehrgänge und der praxisbezogene Unterricht werden beim Landgericht Mannheim in Arbeitsgemeinschaften mit 13 bis ca. 25 Teilnehmern abgehalten.

Neben den in der eigenen Arbeitsgemeinschaft zu schreibenden Klausuren können auch die in anderen Arbeitsgemeinschaften angebotenen Klausuren mitgeschrieben werden, sodass sich das Klausurangebot erheblich vergrößert.

Zum Selbststudium und zur Bewältigung der sich im Rahmen der Ausbildung stellenden Aufgaben steht beim Landgericht Mannheim außer der allgemeinen Bücherei eine gut ausgestattete eigene Referendarbücherei zur Verfügung. Neben der gängigen Kommentarliteratur findet sich dort eine umfangreiche Sammlung der aktuellen Ausbildungsliteratur. Es stehen Arbeitsplätze zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

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