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39. bis 45. Kalenderwoche 2018

Datum: 20.09.2018

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 302 Js 3719/18

 

Verfahren gegen

 

Filiz M., geb. 1973

Verteidiger: Rechtsanwalt Schwab, Stuttgart

 

Prozessauftakt:Freitag, 28. September 2018, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 02., 08., 11., 15. und 16. Oktober 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Die Angeklagte, die sich in Untersuchungshaft befindet, soll im Laufe des Jahres 2017 eine außereheliche Beziehung geführt und diese Beziehung Anfang des Jahres 2018 beendet haben. Ihr früherer Freund soll sie deswegen am Vormittag des 31.01.2018 in einem Café in Mannheim, wo sie als Bedienung gearbeitet habe, aufgesucht, auf den Status ihrer Beziehung angesprochen und ihr erklärt haben, dass er - solle sie die Beziehung nicht fortsetzen - die Rückzahlung der ihr zur Verfügung gestellten Geldbeträge verlange. Des Weiteren soll er versucht haben, den Ehemann der Angeklagten anzurufen, um ihn über die außereheliche Beziehung in Kenntnis zu setzen. Als Reaktion hierauf soll die Angeklagte ein Küchenmesser ergriffen und dem Geschädigten, der das Café gerade habe verlassen wollen, wiederholt in den Rücken gestochen haben, wobei sie dessen Tod billigend in Kauf genommen habe. Das Leben des Geschädigten habe durch eine zeitnahe Erstversorgung sowie eine Notoperation gerettet werden können.

 

Verdacht des Betruges in mehreren Fällen

 

Strafkammer 24 - Große Wirtschaftsstrafkammer

24 KLs 633 Js 23/11

 

Verfahren gegen

 

1. Roland M., geb. 1954

    Verteidiger: Rechtsanwalt Reiser, Grenzach-Wyhlen

 

2. Berthold B., geb. 1947

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Gröbmayr, Freiburg

 

3. Hansjürgen G., geb. 1951

    Verteidiger: Rechtsanwalt Köpcke, Freiburg

 

Prozessauftakt:Dienstag, 02. Oktober 2018, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 05., 09., 11., 18., 23., 25. Oktober, 08., 13., 15., 20. u. 21. November 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten als Verantwortliche einer AG mit Sitz auf den Marshallinseln in den Jahren 2008 und 2009 Kapitalanlagen vertrieben, wobei sie den Kunden wahrheitswidrig hohe Zinsversprechungen in Aussicht gestellt haben sollen. Durch die hohen Zinsversprechungen seien in 41 Fällen Personen zum Abschluss eines Anlagegeschäftes gebracht worden. Den Angeklagten sei auf diese Weise ein Betrag in Höhe von rund EUR 1,17 Millionen zugeflossen. Von diesem Betrag seien - letztlich erfolglos - EUR 500.000 für ein Anlagegeschäft bei einer anderen Anlagefirma und rund EUR 450.000 für Zinszahlungen an Kunden für vermeintlich erzielte Erträge verwendet worden. Des Weiteren soll der Angeklagte Roland M. von den angelegten Geldern rund EUR 126.000 für private Zwecke verwendet haben.

 

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

 

Strafkammer 4

4 KLs 806 Js 30157/17

 

Verfahren gegen

 

1. Andreas P., geb. 1965

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

 

2. Harry F., geb. 1985

    Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

 

3. Marcel B., geb. 1991

    Verteidiger: Rechtsanwalt Slania, Mannheim

 

Prozessauftakt:Dienstag, 09. Oktober 2018, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 16. Oktober, 05., 06. u. 08. November 2018, jeweils 09.30 Uhr)

 

Den Angeklagten Andreas P. und Harry F. wird zur Last gelegt, sie hätten in den Jahren 2014, 2015 und 2017 wiederholt mit Amphetamin und Marihuana in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken Handel getrieben. Insgesamt sollen beide gemeinschaftlich 6 kg Marihuana und 350 g Amphetamin erworben bzw. weiter veräußert haben, wobei insgesamt 2,5 kg Marihuana von dem Mitangeklagten Marco B. erworben worden sein sollen.

Der Angeklagte Andreas P. soll zudem in zwei Fällen je 50 g Amphetamin gewinnbringend weiter veräußert und außerdem im Jahr 2017 von dem Mitangeklagten Marco B. 1 kg Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. Des Weiteren soll der Angeklagte Andreas P. im Februar 2018 in zwei Fällen jeweils 13 g Kokain besessen haben, das zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Februar 2018 seien zudem rund 900g Marihuana sichergestellt worden.

Die Angeklagten Andreas P. und Harry F. befinden sich in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten Marco B. ist außer Vollzug gesetzt.

 

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 203 Js 17926/18

 

Verfahren gegen

 

Enes T., geb. 1995

Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

 

Prozessauftakt:Donnerstag, 18. Oktober 2018, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 23., 25. Oktober und 07. November 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich am Abend des 25.11.2017 vor einer Pizzeria in einem Stadtteil von Mannheim aufgehalten. Dort sei sein Begleiter, der gesondert verfolgte Ledio H. mit einem Landsmann wegen einer angeblich ausstehenden Forderung über EUR 100 in Streit geraten. Der Angeklagte habe unvermittelt angefangen, auf den vermeintlichen Schuldner einzuschlagen, woran sich der gesondert verfolgte Ledio H. zeitnah beteiligt habe. Des weiteren sollen der Angeklagte und Ledio H. mehrfach mit einem spitzen Gegenstand auf den Geschädigten eingestochen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen haben. Als Personen dem Geschädigten zu Hilfe geeilt seien, hätten der Angeklagte und Ledio H. die Flucht ergriffen. Der Geschädigte soll Stichverletzungen am Kopf und Oberkörper davongetragen haben.

 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 

Strafkammer 5

5 KLs 307 Js 5548/18

 

Verfahren gegen

 

Thomas L., geb. 1965

Verteidiger: Rechtsanwalt Eisele, Mannheim

 

Prozessauftakt:Mittwoch, 24. Oktober 2018, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 26. Oktober, 06. u. 07. November 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden.

Am Nachmittag des 20.11.2017 soll er in einem Pflegeheim in Mannheim einem Mitbewohner mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben, wodurch dieser zwei Platzwunden und eine Nasenbeinfraktur erlitten habe. Kurz darauf soll er einen weiteren Mitbewohner getreten und geschlagen und wenig später die beiden herbeigerufenen Polizeibeamten tätlich angegriffen haben.

Aufgrund seiner Erkrankung soll der Beschuldigte bei der Begehung der ihm zur Last gelegten Taten nicht ausschließbar schuldunfähig gewesen sein.

 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 

Strafkammer 4

4 KLs 307 Js 16283/17

 

Verfahren gegen

 

Jens K., geb. 1970

Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim

 

Prozessauftakt:Mittwoch, 07. November 2018, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 14. u. 16. November 2018, jeweils 09.30 Uhr)

 

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden.

Er soll zunächst am Nachmittag des 07.05.2017 in Mannheim während eines von ihm ausgelösten Polizeieinsatzes mit Butangas gefüllte Sprühdosen gezielt auf die Polizeibeamten geworfen haben. Am späten Abend des 12.06.2017 soll er aus seiner Wohnung in Mannheim ein Brotmesser auf eine im Innenhof des Mehrfamilienhauses anwesende Person geworfen haben, um diese zu verletzen. Am späten Abend des 05.07.2017 soll er in einem Supermarkt in Mannheim, obwohl wenige Stunden zuvor gegen ihn ein Hausverbot ausgesprochen worden sei, versucht haben, einen Ladendetektiv durch den Wurf mit einer PET-Flasche am Kopf zu verletzen. Am Morgen des 08.07.2017 soll der Beschuldigte versucht haben, eine Frau durch einen Faustschlag zu verletzen. Zu einer weiteren versuchten Körperverletzung zum Nachteil des Ladendetektivs soll es am Abend des 03.08.2017 in dem o.g. Supermarkt gekommen sein.

Aufgrund seiner Erkrankung soll der Beschuldigte bei der Begehung der ihm zur Last gelegten Taten nicht ausschließbar schuldunfähig gewesen sein.

 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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