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16. bis 19. Kalenderwoche 2018

Datum: 11.04.2018

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

 

Verdacht der Beihilfe zur Untreue

 

Strafkammer 23

23 KLs 605 Js 35276/16

Verfahren gegen

Richard F., geb. 1966

Verteidiger: Rechtsanwalt Rosenthal, Karlsruhe

Prozessauftakt:Montag, 16. April 2018, 09.30 Uhr

(Fortsetzungstermine: 23., 25. April, 02. u. 03. Mai 2018, jeweils 09.30 Uhr)

 Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe als Rechtsbeistand des früheren Vorstands der R. AG in Heidelberg diesem abgeraten, den Kauf eines Privatanwesens mit Mitteln der R. AG durchzuführen. Trotz des Hinweises des Angeklagten, dass ein Strafbarkeit wegen Untreue im Raum stehe, habe sich der Vorstand nicht von seinem Vorhaben abbringen lassen. Aus freundschaftlicher Verbundenheit habe der Angeklagte bei der Umsetzung des Vorhabens u.a. durch Verschleierung der Zahlungsflüsse mitgewirkt und damit letztlich dazu beigetragen haben, dass das Gesellschaftsvermögen der R. AG um rund EUR 3,3 Millionen vermindert worden sei.

  

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 200 Js 32516/17

Verfahren gegen

Valbon D., geb. 1971

Verteidigerin: Rechtsanwältin Dr. Domke, Mannheim

Prozessauftakt:Mittwoch, 18. April 2018, 09.00 Uhr 

(Fortsetzungstermine: 20. April, 03., 07. u. 15. Mai 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Beschuldigten, der an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie erkrankt sein soll, wird zur Last gelegt, er habe am 09.10.2017 um die Mittagszeit in Weinheim versucht, den Verkäufer in einem Tabakgeschäft mit mehreren Messerstichen zu töten, den er für den vermeintlichen Liebhaber seiner seit einigen Wochen von ihm getrennt lebenden Ehefrau gehalten habe. Aufgrund seiner Erkrankung soll der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben.

  

Verdacht der Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt u.a.

Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer

22 KLs 601 Js 20779/11

Verfahren gegen

 

1. Mustafa E., geb. 1958

   Verteidiger: Rechtsanwalt Adam, Heidelberg

   Verteidiger: Rechtsanwalt Moos, Heidelberg

2. Zekayi E., geb. 1960

   Verteidiger: Rechtsanwalt Rüttinger, Worms 

3. Ahmet B., geb. 1970

   Verteidiger: Rechtsanwältin Klaffer, Mannheim 

4. Kenan K., geb. 1972

   Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim 

5. Egon Z., geb. 1961

   Verteidiger: Rechtsanwalt Zettl, München 

6. Rozalia Z., geb. 1962

   Verteidiger: Rechtsanwalt Möthrath, Worms

   Verteidiger: Rechtsanwalt Göksal, Frankenthal 



Prozessauftakt:Mittwoch, 02. Mai 2018, 09.30 Uhr

(Fortsetzungstermine: 07., 09., 15., 16., 23., 24. Mai u. 06. Juni 2018, jeweils 09.30 Uhr)  

Dem Angeklagten Mustafa E. wird zur Last gelegt, er habe in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer Gerüstbaufirma mit Sitz in Mannheim von Anfang März 2006 bis Ende September 2011 nur einen Teil der an seine Arbeitnehmer ausbezahlten Löhne zur Sozialversicherung angemeldet und dadurch einen Beitragsschaden in Höhe von rund EUR 584.000 verursacht.

Zur Verschleierung der Zahlung von Schwarzlöhnen soll der Angeklagte Mustafa E. von den Firmen der Mitangeklagten Ahmet B., Kenan K., Egon Z. u. Rozalia Z. erstellte Abdeckrechnungen verwendet haben, denen keine tatsächlichen Leistungen zugrunde gelegen haben sollen. Die darin ausgewiesene Umsatzsteuer soll der Angeklagte Mustafa E. in den Umsatzsteuererklärungen der Firma für die Jahre 2006 bis 2010 sowie in den Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Januar bis September 2011 zu Unrecht angegeben und dadurch Umsatzsteuer in Höhe von rund EUR 843.000 hinterzogen haben. Darüber hinaus sollen die Abdeckrechnungen auch bei der Abgabe der Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerklärungen für die Jahre 2006 bis 2011 zu Unrecht angegeben worden sein, wodurch Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von rund EUR 1,19 Millionen hinterzogen worden seien.

Der Angeklagte Kenan K. soll durch die Erstellung von Abdeckrechungen Beihilfe zu den Steuerhinterziehungstaten des Angeklagten Mustafa E. bzgl. des Jahres 2006 geleistet haben, weshalb ihm von den Verkürzungen durch den Angeklagten Mustafa E. Steuerverkürzungen in Höhe von insgesamt rund EUR 89.000 zuzurechnen seien.  

Der Angeklagte Ahmet B. soll durch die Erstellung von Abdeckrechungen Beihilfe zu den Steuerhinterziehungstaten des Angeklagten Mustafa E. bzgl. der Jahre 2006 bis 2009 (Umsatzsteuer) bzw. bzgl. der Jahre 2007 bis 2009 (Körperschaft- und Gewerbesteuer) geleistet haben, weshalb ihm von den Verkürzungen durch den Angeklagten Mustafa E. Steuerverkürzungen in Höhe von insgesamt rund EUR 444.000 (Umsatzsteuer) bzw. in Höhe von rund EUR 595.000 (Körperschaft- und Gewerbesteuer) zuzurechnen seien. Des weiteren soll er selbst durch unrichtige Angaben in den Umsatzsteuerjahreserklärungen für die Jahre 2006 bis 2009 Umsatzsteuern in Höhe von insgesamt rund EUR 442.000 hinterzogen haben.

Der Angeklagte Egon Z. als faktischer Geschäftsführer und die Angeklagte Rozalia Z. als formale Geschäftsführerin einer Gerüstbaufirma sollen durch die Erstellung von Abdeckrechungen Beihilfe zu den Steuerhinterziehungstaten des Angeklagten Mustafa E. bzgl. der Jahre 2010 und 2011 geleistet haben, weshalb ihnen von den Verkürzungen durch den Angeklagten Mustafa E. Steuerverkürzungen in Höhe von insgesamt rund EUR 303.000 (Umsatzsteuer) bzw. in Höhe von rund EUR 380.000 (Körperschaft- und Gewerbesteuer) zuzurechnen seien. Des weiteren sollen sie durch unrichtige Angaben in den Umsatzsteuerjahreserklärungen für die Jahre 2010 und 2011 Umsatzsteuern in Höhe von insgesamt rund EUR 324.000 hinterzogen haben.

Der Angeklagte Zekayi E. soll u.a. auch durch die Erstellung von Abdeckrechungen Beihilfe zu den Steuerhinterziehungstaten des Angeklagten Mustafa E. bzgl. der Jahre 2010 und 2011 geleistet haben, weshalb ihm von den Verkürzungen durch den Angeklagten Mustafa E. Steuerverkürzungen in Höhe von insgesamt rund EUR 296.000 (Umsatzsteuer) bzw. in Höhe von rund EUR 380.000 (Körperschaft- und Gewerbesteuer) zuzurechnen seien.

 

Verdacht des schweren Raubes

Strafkammer 4

4 KLs 405 Js 27009/17

 

Verfahren gegen 

1. Tim W., geb. 1993

   Verteidiger: Rechtsanwalt Gönnheimer, Mannheim 

2. Steven S., geb. 1995

   Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim

Prozessauftakt:Donnerstag, 03. Mai 2018, 09.30 Uhr 

(Fortsetzungstermine: 07., 08. u. 15. Mai 2018, jeweils 09.30 Uhr) 

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten am späten Nachmittag des 18.08.2017 den Zeugen T. in dessen Wohnung in Mannheim aufgesucht und sich als angebliche Interessenten für dessen zum Kauf angebotenen Schmuck ausgegeben. Nachdem der Zeuge T. beide Angeklagte in die Wohnung eingelassen und diesen den Schmuck gezeigt habe, sollen die Angeklagten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit Drohungen und Gewalt sowie durch das Vorhalten einer Pistole den Schmuck im Wert von rund EUR 7.500 an sich gebracht und anschließend die Wohnung verlassen haben.

Die beiden Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

 

 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

 

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