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10. bis 16. Kalenderwoche 2019 (Nachtrag)

Datum: 01.04.2019

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des schweren Raubes

Strafkammer 4
4 KLs 405 Js 7493/18

Verfahren gegen

Nanna W., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Eckstein, München

Prozessauftakt: Donnerstag, 04. April 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 08. und 11. April 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe zwei gesondert verfolgte Mittäter dafür gewinnen können, eine Person in dessen Wohnung in Mannheim zu überfallen, um ihr den zuvor bei eBay-Kleinanzeigen angebotenen Schmuck und ggf. weiteren Schmuck mit Gewalt bzw. Drohung mit Gewalt zu entwenden. Dem gemeinsamen Tatplan entsprechend seien der Angeklagte und seine beiden Mittäter am 11.08.2017 in dessen Auto zu der Wohnung des Geschädigten gefahren, nachdem der Angeklagte am Tag zuvor mit dem Geschädigten ein Treffen vereinbart haben soll. Während der Angeklagte vor der Wohnung gewartet habe, um den Schmuck entgegen zu nehmen und eine sichere Flucht zu gewährleisten, sollen sich die beiden Mittäter zu der Wohnung begeben haben. Zuvor soll der Angeklagte einem der Mittäter eine silberne Spielzeugpistole mitgegeben haben, um ggf. den Geschädigten damit einzuschüchtern. Der Geschädigte soll den beiden Mittätern zunächst die im Internet angebotenen Schmuckstücke im Gesamtwert von rund EUR 7.500 gezeigt haben. Anschließend soll einer der Mittäter dem gemeinsamen Tatplan entsprechend die Spielzeugpistole gezogen und den Geschädigten damit bedroht haben, um die gezeigten Schmuckstücke und ggf. weitere in der Wohnung vorhandene Schmuckstücke entwenden zu können. Zwei Fluchtversuche des Geschädigten seien gewaltsam unterbunden worden, wobei ein Vitrinenschrank geräuschvoll umgekippt sei. Aus diesem Grund sollen die beiden Täter, obwohl sich in der Wohnung des Geschädigten weitere Schmuckstücke befunden haben sollen, die drei zunächst gezeigten Schmuckstücke an sich genommen und die Wohnung fluchtartig verlassen haben.
Die Schmuckstücke sollen sie anschließend dem Angeklagten ausgehändigt haben, der sie in der Folgezeit an einen unbekannten Händler veräußert habe.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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