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01. bis 03. Kalenderwoche 2019

Datum: 28.12.2018

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

 

Verdacht des besonders schweren Raubes u.a.

 

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer

7 KLs 702 Js 23340/18

 

Verfahren gegen

 

Ousman B., geb. 1998

Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim

 

Prozessauftakt: Mittwoch, 09. Januar 2019, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 11., 15., 17. und 22. Januar 2019, jeweils 09.00 Uhr)  

 

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am frühen Morgen des 04.02.2018 eine junge Frau in einer Diskothek in Karlsruhe unvermittelt und aus nichtigem Anlass mit der Faust in das Gesicht geschlagen.

In der Nacht vom 03.04. auf den 04.04.2018 sollte der Angeklagte zur Identitätsfeststellung in ein Polizeirevier in Mannheim gebracht werden; dabei soll er im Polizeiauto den Innenraum bespuckt und die Halterung eines Funkgerätes vorsätzlich beschädigt haben.

Am 15.05.2018 soll der Angeklagte die Straßenbahn von Heidelberg nach Mannheim benutzt haben, ohne den Fahrpreis in Höhe von EUR 7,40 zu entrichten.

Am späten Abend des 26.05.2018 soll der Angeklagte nach einem vorausgegangenen Streit in Mannheim einem Landsmann eine Flasche auf den Kopf geschlagen haben, wodurch dieser eine Schnittverletzung an der rechten Stirnfront erlitten habe, die bis zum Schädelknochen gereicht habe.

Am 17.06.2018 soll der Angeklagte kurz nach Mitternacht in Mannheim versucht haben, einem Mann eine Halskette und Kopfhörer zu entwenden. Als dieser sich gewehrt habe, soll der Angeklagte zunächst eine Bierflasche in dessen Richtung geworfen habe. Diese habe den Mann jedoch verfehlt. Der Angeklagte habe die Flasche aufgehoben, habe sie anschließend auf dem Boden zerschlagen und habe sich mit dem abgebrochenen Flaschenhals in der Hand dem Mann erneut genähert. Dieser konnte den erneuten Versuch des Angeklagten, ihm die Halskette und den Kopfhörer zu entwenden, abwehren. Der Angeklagte soll daraufhin mit der abgebrochenen Flasche in Richtung des Mannes geschlagen und diesem eine tiefe Schnittwunde an der linken Schulter zugefügt haben. Als ein Zeuge auf das Geschehen aufmerksam geworden sei und laut gerufen habe, soll der Angeklagte die Flucht ergriffen haben.

Zu einem weiteren Vorfall soll es am späten Nachmittag des 10.07.2018 in Mannheim gekommen sein. Der Angeklagte soll an diesem Tag aus nichtigem Anlass mit einer Glasflasche auf einen Landsmann zugegangen sein, um ihm einen Schlag zu verpassen, was dieser zunächst habe verhindern können. Anschließend habe der Angeklagte die Flasche in dessen Richtung geworfen und ihn am Kopf getroffen. Der anschließende Versuch des Angeklagten, den Landsmann mit dem abgebrochenen Flaschenhals zu treffen, sei ohne Erfolg geblieben.  

 

 

Neuverhandlung nach Aufhebung und Zurückverweisung

 

Strafkammer 5

5 KLs 714 Js 11596/15

 

Verfahren gegen

 

Martin S., geb. 1967

Verteidigerin: Rechtsanwältin Berg, Mannheim

 

Vertreterin der Nebenklägerin: Rechtsanwältin Weiss-Zöphel, Mannheim

   

Prozessauftakt: Donnerstag, 10. Januar 2019, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 11., 15., 23., 29. Januar, 12. u. 13. Februar 2019, jeweils 09.00 Uhr)  

 

Die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten am 24.03.2017 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt, wobei ein Monat wegen überlanger Verfahrensdauer für vollstreckt erklärt worden ist. Des Weiteren hat die Kammer den Angeklagten verurteilt, an die Adhäsionsklägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 10.000 zu zahlen. Nach den Feststellungen der Kammer soll der Angeklagte im Zeitraum zwischen Oktober 2009 und Dezember 2012 in einem Fall und im Zeitraum von Dezember 2012 bis Juli 2014 in neun Fällen sexuelle Handlungen an einem Mädchen aus seiner Familie vorgenommen haben, wobei das Mädchen zum Zeitpunkt der dem Angeklagten zur Last gelegten Taten unter 14 Jahre alt gewesen sein soll.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 20.12.2017 (Az.: 1 StR 408/17) mit Ausnahme der Adhäsionsentscheidung aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts Mannheim zurückverwiesen. Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof u.a. ausgeführt, dass die Kammer ihre Überzeugung im Wesentlichen auf die Aussage der Nebenklägerin gestützt habe, dass in den schriftlichen Urteilsgründen die Aussage der Nebenklägerin bei der Polizei jedoch nicht vollständig wiedergegeben worden sei, weshalb die vom Landgericht vorgenommene Inhalts- und Konstanzanalyse bzgl. der Aussage der Nebenklägerin durch den Bundesgerichtshof nicht überprüft werden könne. Es könne deshalb sein, dass die Analyse nicht fachgerecht erfolgt sei, weshalb es der erneuten Verhandlung und Entscheidung durch eine andere Kammer bedürfe. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs Bezug genommen, die auf der Homepage des Bundesgerichtshofs unter der Rubrik „Entscheidungen“ nach Eingabe des Aktenzeichens in der entsprechenden Suchmaske einzusehen ist. 

 

 

Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt u.a.

 

Strafkammer 24 - Große Wirtschaftsstrafkammer

24 KLs 618 Js 40541/16

 

Verfahren gegen

 

1. Daut H., geb. 1969

    Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim

    Verteidiger: Rechtsanwalt Rabuffetti, Mannheim

 

2. Arslan H., geb. 1968

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

    Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim

 

Prozessauftakt: Donnerstag, 10. Januar 2019, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 14., 17., 18., 22., 23., 28. Januar, 01., 05., 06., 11., 14., 21., 22., 28. Februar, 12., 14., 19., 21., 22., 26., 29. März, 01., 03., 08., 10., 24., 26., 29., 30. April, 03., 07., 09., 15., 17. Mai, 06., 12., 14., 17. u. 19. Juni 2019, jeweils 09.00 Uhr)

 

Den Angeklagten Daut H. und Arslan H. wird zur Last gelegt, sie hätten in ihrer Eigenschaft als eingetragener bzw. faktischer Geschäftsführer einer in Mannheim ansässigen Baufirma im Zeitraum von Anfang April 2016 bis Ende Januar 2018 einer Vielzahl von Arbeitnehmern in erheblichem Umfang Löhne ganz oder teilweise „schwarz“ ausgezahlt, um Lohnkosten einzusparen. Zu diesem Zweck sollen sie gegenüber der AOK Baden-Württemberg, der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse sowie dem zuständigen Finanzamt unrichtige Angaben über den ausgezahlten Lohn gemacht und dadurch erreicht haben, dass der AOK Baden-Württemberg Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund EUR 656.000.-, der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse Beiträge in Höhe von rund EUR 218.000.- sowie dem Finanzamt Lohnsteuern in Höhe von rund EUR 180.000.- vorenthalten worden seien. Die beiden Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

 

Verdacht der Vergewaltigung u.a.

 

Strafkammer 5

5 KLs 410 Js 34323/12

 

Verfahren gegen

 

Reinhard S., geb. 1985

Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim

 

Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Glawe, Mannheim

   

Prozessauftakt: Freitag, 18. Januar 2019, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 24., 25., 31. Januar, 15., 26. Februar, 12., 15., 25. März und 15. April 2019, jeweils 09.00 Uhr)  

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im Jahr 2009 in einem Fall an seiner damaligen Lebensgefährtin und späteren Ehefrau sexuelle Handlungen vorgenommen, während sie geschlafen habe. Des Weiteren soll er im Jahr 2012 in zwei Fällen in der gemeinsamen Ehewohnung in Mannheim mit Gewalt sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Im Juni 2012 soll er seine Ehefrau durch Drohung mit Gewalt am Verlassen der Wohnung gehindert haben. Nach dem Auszug der Ehefrau Anfang August 2012 soll es in der Folgezeit zu einer Beleidigung, einer Bedrohung sowie zu einer Körperverletzung zum Nachteil der Ehefrau durch den Angeklagten gekommen sein.

 

 

Verdacht des Betruges

 

Strafkammer 4

4 KLs 402 Js 26864/17

 

Verfahren gegen

 

Abdurrahman K., geb. 1989

Verteidiger: Rechtsanwalt Weinert, Bremen

 

Prozessauftakt: Donnerstag, 17. Januar 2019, 09.00 Uhr

 

Dem Angeklagten, der sich in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe sich mit zwei bislang unbekannten Mittätern zusammengeschlossen, um sich vornehmlich gegenüber älteren Menschen bewusst der Wahrheit zuwider als Kriminalbeamte auszugeben und diese durch Vorspiegelung einer erfundenen Geschichte dazu zu bringen, ihnen hohe Bargeldbeträge auszuhändigen. In Umsetzung dieses Planes soll ein bislang unbekannt gebliebener Mittäter im März 2017 eine ältere Frau dazu gebracht haben, EUR 15.000 von ihrem Konto abzuheben und diese dem Angeklagten zusammen mit weiterem Bargeld in Höhe von EUR 950 auszuhändigen. Zwei Tage später soll die ältere Frau durch einen weiteren Anruf dazu gebracht worden sein, EUR 35.000 von ihrem Konto abzuheben und diese noch am selben Tag dem Angeklagten auszuhändigen.

 

 

 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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